AGB
§ 1 Vertragsgegenstand
Regelungsinhalt der AGBs ist der zwischen Leo Baumbach (im folgenden Die CoastBar genannt) und dem
Kunden (im folgenden Kunde) aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen
durch Die CoastBar. Der Kunde erklärt sich, mit der Bestätigung des Angebots , mit den AGBS von Die
CoastBar einverstanden.
§ 2 Auftragserteilung durch den Kunden
(1) Der Kunde bestellt die durch eine Auftragsbestätigung (per eMail oder schriftlich) aufgeführten Leistungen
zu den ihm bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Die CoastBar.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Firma Die CoastBar schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Bei Hochzeiten,
sowie Großveranstaltungen ab 50 Personen, gilt eine Frist von 14 Tagen.
(3) Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der
Rechnung zugrunde zu legender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.
(4) Erfolgen nach Ablauf der 10-Tages-Frist, sowie der 14-Tages- Frist (bzw. während der Veranstaltung)
weitere Bestellungen oder Abänderungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen bzw. erhöht sich die
Personenzahl, so ändert Die CoastBar, den Auftrag sofern die vom Kunden gewünschte Bestellung noch
umsetzbar sind.
§ 3 Sonstige Leistungen
(1) Soweit Die CoastBar Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt
(Dekorationen,Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen
ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall
und nach gesonderter Vereinbarung durch Die CoastBar übernommen werden, ohne dass Die CoastBar hierdurch
eine Haftung für die bereitgestellten Leistungen übernimmt.
(2) Angebote von Die CoastBar sind nach Erhalt 14 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Das Die CoastBar Catering-Personal nimmt keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor.
(2) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Die CoastBar weisungsbefugt.
§ 5 Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Die CoastBar liegen, Lieferengpässe bei
einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist Die CoastBar berechtigt
und in Absprache mit dem Kunden insoweit vergleichbare Zutaten, Getränke oder Equipment zu liefern.
§ 6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, seine
Gäste oder sonstige Dritte iSv § 278 und 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind,
entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen
(Exkulpation von Auswahlverschulden).
(2) Der Kunde stellt Die CoastBar von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
stehen frei soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind. Hiervon
mitumfasst sind ebenfalls etwaige behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammengang mit
der Veranstaltung gegen Die CoastBar als Betreiber der Räumlichkeiten verhängt werden können.
§ 7 Reklamation
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der
Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Die Reklamation falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln
nicht möglich.
v§ 8 Stornierungen / Rücktritt
(1) Erfolgt vom Kunden ein Vertragsrücktritt aus einem seitens Die CoastBar nicht zu vertretenden Grund,
berechnet Die CoastBar nachfolgende Stornopauschalen:
• 100 – 60 Tage vor VA-Beginn: 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
• 59 – 30 Tage vor VA-Beginn: 35 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
• 29 – 11 Tage vor VA-Beginn: 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
• 10 – 0 Tage vor VA-Beginn: 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Auftragsbestätigung der
festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Vorableistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
(2) Die CoastBar ist berechtigt aus besonders wichtigem und von Die CoastBar nicht zu vertretenden Grund
vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
• die von Die CoastBar geforderte Vorauszahlung (§ 9) trotz einmaliger Mahnung nicht spätestens 7
Werktage vor Veranstaltungsdatum auf dem durch Dei CoastBar angegebene Konto eingegangen ist,
• Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur
Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden,
• Die CoastBar begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und
Leistungen von Dei CoastBar die Sicherheit oder das Ansehen von Die CoastBar und deren Mitarbeitern in
der Öffentlichkeit gefährden kann.
(3) Macht Die CoastBar vom diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung
gemäß den Stornoregelungen (§ 8). Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht in dieser
Höhe entstanden ist.
§ 9 Deposit / Abrechnung
(1) Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 3.000,- kann Die CoastBar 75% der kalkulierten Nettogesamtsumme
bei geringeren Summen sind 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
als Vorauszahlung berechnen. Dieses Vorauszahlung wird mit gesonderter Rechnung angefordert und ist mit dem
dort vereinbartem Datum an Die CoastBar zu zahlen. Dieses Vorauszahlung wird mit den in der Endabrechnung
ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
(2) Die Leistungen von Die CoastBar werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen in dem dort
genannten Umfang abgerechnet, nach Verbrauch oder Pauschalen. Etwaige veränderte Personenzahlen,
nachträglich bestellte Lieferungen und Leistungen werden gemäß §§ 2, 3 berücksichtigt und abgerechnet.
(3) Alle Personal-, Getränkeleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw.
Einsatz berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend der Auftragsbestätigung für die Veranstaltung speziell
zugekauften Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige
Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke und Equipment können
vom Kunden nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.
(4) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Der Nachweis eines höheren
Verzugsschadens bleibt Die CoastBar vorbehalten.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten
oder von Die Coastbar anerkannt sind.
§ 10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt
(1) Die von Die CoastBar gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den
Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
§ 11 Gewährleistung / Haftung
(1) Die CoastBar übernimmt keine Haftung für den Verlust der vom Kunden oder dessen Gästen oder
Verrichtungs- / Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen
Wertgegenstände.
(2) Die CoastBar ist nicht eintrittspflichtig für etwaige Schäden, die durch von ihr veranlassten Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken
zur Einschränkungen, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Behörden oder Die
CoastBar haftet Die CoastBar nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Dei CoastBar für anfängliche Mängel der
überlassenen Räumlichkeiten und Flächen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
(4) Sollten die Leistungen von Die CoastBar wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde
dies unverzüglich rügen. Die CoastBar ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit
dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf
Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
(5) Die Haftung von Die CoastBar ist für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen
Vertragspflichten verletzt sind.
(6) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile ist die Schadenersatzpflicht von Die CoastBar für Fälle
einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden begrenzt.
(7) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Die CoastBar.
(8) Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Kunden können aus dem Vertrag
keine Rechte gegen Die CoastBar ableiten. Soweit Die CoastBar oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung
oder Verletzung von Pflichten, die nach der Auftragsbestätigung oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von
Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Die CoastBar von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen
unverzüglich freistellen.
(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, im Falle der ausdrücklichen Zusicherung von
Eigenschaften und in Fällen in denen Die CoastBar als Grundstücksbesitzer gemäß § 836 BGB zwingend haftet.
Im Übrigen ist die Anwendung von § 831 S. 2 BGB. (Exkulpation vom Auswahlverschulden) auf Die CoastBar
ausgeschlossen.
§ 12 Gesamthaftung
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Die CoastBar ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, so gilt dies
auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie
Verrichtungsgehilfen von Die CoastBar.
§ 13 GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen
(1) Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch Die CoastBar beauftragten Künstler ist die
Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen- und
Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden.
(2) Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc.
rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.
(3) Die CoastBar ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen
Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese
ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der
Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit Die CoastBar eine abweichende Regelung
getroffen werden.
§ 14 Preise / Auftragsannahme
(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang des Angebots
entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich Die CoastBar das Recht vor, eine Preisänderungen bzw.
-anpassungen vorzunehmen. Sofern sich der Gesamtnettoangebotspreis um mehr als 10% erhöht steht dem
Kunden / Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, welches unverzüglich, spätestens aber am dritten Tag nach
Erhalt des korrigierten Veranstaltungspreises schriftlich gegenüber Die CoastBar ausgeübt werden muss.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Die CoastBar . Anderenfalls gilt
der erhöhte Preis als vom Kunden angenommen und vereinbart.
(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(4) Aufträge ohne schriftliche Bestätigung per e-Mail können nicht bearbeitet werden. Mit der Bestätigung
werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 15 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt
für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte die Auftragsbestätigung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies ihre Wirksamkeit im
Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich
dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke
bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die
Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.