AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Regelungsinhalt der AGBs ist der zwischen Leo Baumbach (im folgenden Die CoastBar genannt) und dem

Kunden (im folgenden Kunde) aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen

durch Die CoastBar. Der Kunde erklärt sich, mit der Bestätigung des Angebots , mit den AGBS von Die

CoastBar einverstanden.

§ 2 Auftragserteilung durch den Kunden

(1) Der Kunde bestellt die durch eine Auftragsbestätigung (per eMail oder schriftlich) aufgeführten Leistungen

zu den ihm bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Die CoastBar.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens

10 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Firma Die CoastBar schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Bei Hochzeiten,

sowie Großveranstaltungen ab 50 Personen, gilt eine Frist von 14 Tagen.

(3) Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der

Rechnung zugrunde zu legender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.

(4) Erfolgen nach Ablauf der 10-Tages-Frist, sowie der 14-Tages- Frist (bzw. während der Veranstaltung)

weitere Bestellungen oder Abänderungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen bzw. erhöht sich die

Personenzahl, so ändert Die CoastBar, den Auftrag sofern die vom Kunden gewünschte Bestellung noch

umsetzbar sind.

§ 3 Sonstige Leistungen

(1) Soweit Die CoastBar Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt

(Dekorationen,Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten etc.), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen

ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung kann im Einzelfall

und nach gesonderter Vereinbarung durch Die CoastBar übernommen werden, ohne dass Die CoastBar hierdurch

eine Haftung für die bereitgestellten Leistungen übernimmt.

(2) Angebote von Die CoastBar sind nach Erhalt 14 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Das Die CoastBar Catering-Personal nimmt keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vor.

(2) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein Die CoastBar weisungsbefugt.

§ 5 Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von Die CoastBar liegen, Lieferengpässe bei

einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment Ausstattungen entstehen, ist Die CoastBar berechtigt

und in Absprache mit dem Kunden insoweit vergleichbare Zutaten, Getränke oder Equipment zu liefern.

§ 6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, seine

Gäste oder sonstige Dritte iSv § 278 und 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind,

entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die Anwendung von § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB ist ausgeschlossen

(Exkulpation von Auswahlverschulden).

(2) Der Kunde stellt Die CoastBar von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung

stehen frei soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind. Hiervon

mitumfasst sind ebenfalls etwaige behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammengang mit

der Veranstaltung gegen Die CoastBar als Betreiber der Räumlichkeiten verhängt werden können.

§ 7 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der

Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Die Reklamation falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln

nicht möglich.

v§ 8 Stornierungen / Rücktritt

(1) Erfolgt vom Kunden ein Vertragsrücktritt aus einem seitens Die CoastBar nicht zu vertretenden Grund,

berechnet Die CoastBar nachfolgende Stornopauschalen:

• 100 – 60 Tage vor VA-Beginn: 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

• 59 – 30 Tage vor VA-Beginn: 35 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

• 29 – 11 Tage vor VA-Beginn: 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

• 10 – 0 Tage vor VA-Beginn: 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Auftragsbestätigung der

festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen

Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Vorableistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

(2) Die CoastBar ist berechtigt aus besonders wichtigem und von Die CoastBar nicht zu vertretenden Grund

vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

• die von Die CoastBar geforderte Vorauszahlung (§ 9) trotz einmaliger Mahnung nicht spätestens 7

Werktage vor Veranstaltungsdatum auf dem durch Dei CoastBar angegebene Konto eingegangen ist,

• Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur

Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden,

• Die CoastBar begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und

Leistungen von Dei CoastBar die Sicherheit oder das Ansehen von Die CoastBar und deren Mitarbeitern in

der Öffentlichkeit gefährden kann.

(3) Macht Die CoastBar vom diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung

gemäß den Stornoregelungen (§ 8). Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht in dieser

Höhe entstanden ist.

§ 9 Deposit / Abrechnung

(1) Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 3.000,- kann Die CoastBar 75% der kalkulierten Nettogesamtsumme

bei geringeren Summen sind 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

als Vorauszahlung berechnen. Dieses Vorauszahlung wird mit gesonderter Rechnung angefordert und ist mit dem

dort vereinbartem Datum an Die CoastBar zu zahlen. Dieses Vorauszahlung wird mit den in der Endabrechnung

ausgewiesenen Leistungen verrechnet.

(2) Die Leistungen von Die CoastBar werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen in dem dort

genannten Umfang abgerechnet, nach Verbrauch oder Pauschalen. Etwaige veränderte Personenzahlen,

nachträglich bestellte Lieferungen und Leistungen werden gemäß §§ 2, 3 berücksichtigt und abgerechnet.

(3) Alle Personal-, Getränkeleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw.

Einsatz berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.

Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend der Auftragsbestätigung für die Veranstaltung speziell

zugekauften Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige

Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke und Equipment können

vom Kunden nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.

(4) Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei

Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Der Nachweis eines höheren

Verzugsschadens bleibt Die CoastBar vorbehalten.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten

oder von Die Coastbar anerkannt sind.

§ 10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt

(1) Die von Die CoastBar gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den

Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.

§ 11 Gewährleistung / Haftung

(1) Die CoastBar übernimmt keine Haftung für den Verlust der vom Kunden oder dessen Gästen oder

Verrichtungs- / Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen

Wertgegenstände.

(2) Die CoastBar ist nicht eintrittspflichtig für etwaige Schäden, die durch von ihr veranlassten Maßnahmen zur

Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken

zur Einschränkungen, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Behörden oder Die

CoastBar haftet Die CoastBar nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit.

(3) Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Dei CoastBar für anfängliche Mängel der

überlassenen Räumlichkeiten und Flächen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

(4) Sollten die Leistungen von Die CoastBar wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde

dies unverzüglich rügen. Die CoastBar ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit

dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf

Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.

(5) Die Haftung von Die CoastBar ist für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen

Vertragspflichten verletzt sind.

(6) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile ist die Schadenersatzpflicht von Die CoastBar für Fälle

einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren

Durchschnittsschaden begrenzt.

(7) Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für

die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Die CoastBar.

(8) Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Kunden können aus dem Vertrag

keine Rechte gegen Die CoastBar ableiten. Soweit Die CoastBar oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung

oder Verletzung von Pflichten, die nach der Auftragsbestätigung oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von

Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Die CoastBar von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen

unverzüglich freistellen.

(9) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft zu vertretender

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, im Falle der ausdrücklichen Zusicherung von

Eigenschaften und in Fällen in denen Die CoastBar als Grundstücksbesitzer gemäß § 836 BGB zwingend haftet.

Im Übrigen ist die Anwendung von § 831 S. 2 BGB. (Exkulpation vom Auswahlverschulden) auf Die CoastBar

ausgeschlossen.

§ 12 Gesamthaftung

Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Die CoastBar ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, so gilt dies

auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie

Verrichtungsgehilfen von Die CoastBar.

§ 13 GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen

(1) Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch Die CoastBar beauftragten Künstler ist die

Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen- und

Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden.

(2) Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc.

rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.

(3) Die CoastBar ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen

Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese

ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der

Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit Die CoastBar eine abweichende Regelung

getroffen werden.

§ 14 Preise / Auftragsannahme

(1) Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang des Angebots

entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich Die CoastBar das Recht vor, eine Preisänderungen bzw.

-anpassungen vorzunehmen. Sofern sich der Gesamtnettoangebotspreis um mehr als 10% erhöht steht dem

Kunden / Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, welches unverzüglich, spätestens aber am dritten Tag nach

Erhalt des korrigierten Veranstaltungspreises schriftlich gegenüber Die CoastBar ausgeübt werden muss.

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Die CoastBar . Anderenfalls gilt

der erhöhte Preis als vom Kunden angenommen und vereinbart.

(3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

(4) Aufträge ohne schriftliche Bestätigung per e-Mail können nicht bearbeitet werden. Mit der Bestätigung

werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

§ 15 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt

für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte die Auftragsbestätigung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies ihre Wirksamkeit im

Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich

dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke

bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die

Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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